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Information über den Winterdienst auf gemeindeeigenen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften.

Wie in den Gemeinden von Rheinland-Pfalz allgemein gültig, hat auch die Gemeinde Newel die Streu- und Räumpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften per Satzung auf ihre Bürger übertragen. Für die Ortsgemeinde Newel besteht aufgrund dieser satzungsmäßigen Vorgabe in den Dörfern Beßlich, Butzweiler, Lorich und Newel keine Streu- und Räumpflicht auf den gemeindeeigenen Stra-ßen. Die Verantwortung der Streu- und Räumpflicht obliegt den Eigentümern der Grundstücke. Zur Unterstützung der Anlieger stellt die Gemeinde für Bereiche der verkehrsgefährdeten Straßenabschnitte Granulat in Streutonnen bereit. Damit bei winterlichen Verhältnissen der öffentliche Omnibusverkehr möglichst verkehrssicher die Gemeindestraßen nutzen kann, hält die Gemeinde Newel für diese Straßen einen Winterdienst im Rahmen der geregelten Arbeitszeiten der Gemeindearbeiter bereit.
Wir bitten alle Bewohner der Gemeinde in ihrem Eigeninteresse und ihrer Verantwortung um Beachtung der satzungsgemäßen Vorgabe.

Ortsgemeinde Newel
Willi Arnoldy, Ortsbürgermeister